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(1) Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder des MTV Eintracht Celle v. 1847 e. V.
(2) Neue Mitgliedschaften werden erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag – Jugendliche benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
(2) Die Mitglieder sind versichert im Rahmen der vom Landessportbund Niedersachsen und ggf. von Fachverbänden abgeschlossenen Versicherungen.
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die sportlichen Angebote des Vereins zu nutzen.
(2) Für die Mitglieder sind die Vereinssatzung, die Ordnungen des Vereins und der Abteilungen sowie die Beschlüsse der Organe verbindlich. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des MTV Eintracht zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des MTV Eintracht entgegensteht.
Allgemein
Beitragsinformationen
Einwilligungserklärungen
SEPA & kostenpflichtige Anmeldung
Ich bitte, mich bzw. meine Tochter/meinen Sohn in den MTV Eintracht Celle e.V. aufzunehmen. Die Satzung und die Beitragsordnung des MTV Eintracht Celle e.V. erkenne ich an.
Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder des MTV Eintracht Celle v. 1847 e. V. (2) Neue Mitgliedschaften werden erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag – Jugendliche benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. (2) Die Mitglieder sind versichert im Rahmen der vom Landessportbund Niedersachsen und ggf. von Fachverbänden abgeschlossenen Versicherungen. (4) Die Abteilungen können für ihren Bereich Abteilungsbeiträge erheben, wozu es der Genehmigung der entsprechenden Abteilungsversammlung bedarf. (5) Aufnahmegebühr, Beiträge und Umlage werden im Bankeinzugsverfahren erhoben. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand mit 1,00 €/Monat in Rechnung zu stellen. (3) Die Aufnahme ist erfolgt, wenn dem Antragsteller eine schriftliche Bestätigung übersandt ist oder der Vorstand innerhalb eines Monats nach Eingang des Aufnahmeantrags diesen nicht abgelehnt hat. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Das Mitglied wird nach seiner Aufnahme in den Verein in die Mitgliederliste eingetragen. (4) Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss oder Tod.
Rechte und Pflichten des Mitgliedes (1) Jedes Mitglied hat das Recht, die sportlichen Angebote des Vereins zu nutzen. (2) Für die Mitglieder sind die Vereinssatzung, die Ordnungen des Vereins und der Abteilungen sowie die Beschlüsse der Organe verbindlich. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des MTV Eintracht zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des MTV Eintracht entgegensteht.
Unsere Beiträge Nach der gültigen Satzung unseres Vereins werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer Leistung (Leistung und Gegenleistung), sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung des gültigen Mitgliedsbeitrages ist jedes Mitglied berechtigt, die Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht. Die Beiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt. Für besondere Angebote wird ein separater Beitrag erhoben.
Beiträge und Umlage (1) Die Mitglieder sind zur fristgemäßen Zahlung der einmaligen Aufnahmegebühr und der Beiträge (Grundbeitrag, Zusatzbeitrag) ohne besondere Aufforderung verpflichtet. Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühr und der Beiträge werden vom Hauptausschuss festgesetzt. Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt:
Mitgliedsstatus | in €, monatlich |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 9,50 |
Erwachsene | 14,85 |
zusätzlich je Kind | 3,60 |
Familienbeitrag | 27,30 |
zusätzlich je Kind | 3,60 |
passive Mitglieder | 8,30 |
Monatliche Sonderbeiträge der Abteilungen
Abteilung | Kinder | Geschwister | Erwachsene |
Budokan | 5,50 | 5,50 | 5,50 |
Karate | 3,00 | 3,00 | 4,00 |
American Football | 0,00 | 0,00 | 5,00 |
Judo | 3,50 | 3,50 | 3,50 |
Hockey* | 15,00 | 15,00 | 15,00 |
Schwimmen | 2,00 | 2,00 | 4,00 |
Taekwondo | 5,50 | 5,50 | 5,50 |
Rollsport | 5,00 | 5,00 | 5,00 |
Fechten | 5,00 | 5,00 | 5,00 |
(2) In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag und nach Anhörung des Abteilungsleiters Stundung des Beitrages beschließen. (3) Wenn der Verein einen nicht vorhersehbaren größeren Finanzbedarf decken muss, der mit den regulären Beiträgen der Mitglieder nicht zu decken ist, kann die Delegiertenversammlung die Erhebung einer Umlage mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Die Höhe der pro Mitglied zu leistenden Umlage darf drei Monatsgrundbeiträge nicht übersteigen. (4) Die Abteilungen können für ihren Bereich Abteilungsbeiträge erheben, wozu es der Genehmigung der entsprechenden Abteilungsversammlung bedarf. (5) Aufnahmegebühr, Beiträge und Umlage werden im Bankeinzugsverfahren erhoben. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand mit 1,00 €/Monat in Rechnung zu stellen.
Haftung (1) Für Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Veranstaltungen des Vereins erleiden, haftet der Verein -soweit rechtlich zulässig nicht. (2) Die Mitglieder sind versichert im Rahmen der vom Landessportbund Niedersachsen und ggf. von Fachverbänden abgeschlossenen Versicherungen.
Kündigung Die Mitgliedschaft im MTV Eintracht Celle kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum 31.12.gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als Quartalsbeiträge in der ersten vollen Kalenderwoche jedes Quartals fällig und im Lastschriftverfahren der Geldinstitute erhoben. Der Einzug der Beitragsgruppe 10 erfolgt monatlich zum Monatsanfang. Der Einzug der Beitragsgruppe 12 erfolgt jährlich als Gesamtbeitrag im April. Erfolgt der Eingang des Aufnahmeantrages in der Geschäftsstelle nach dem vierteljährlichen Einzugstermin, werden die ersten Beiträge im 3. Monat des Quartals vom Konto des neuen Mitglieds eingezogen. Wenn der Lastschrifteinzug durch Selbstverschulden des Mitglieds nicht ausgeführt werden kann, trägt das Mitglied die daraus entstehenden Kosten (Bankgebühren + Verwaltungsgebühren). Der Einzug wird im 3. Monat des Quartals wiederholt. Sollte der Beitrag wiederum aus Selbstverschulden des Mitglieds nicht eingezogen werden können, ergeht eine Mahnung mit einer Fristsetzung zur Begleichung der Beitragsschulden oder einer Zahlungsvereinbarung. Sollte diese Mahnung ohne Erfolg bleiben, übergibt der Verein das Mahnverfahren an ein Inkassobüro zur weiteren Verfolgung. Zusatzbeitrag Wettkampfsport Der Zusatzbeitrag „Wettkampfsport“ wird entsprechend der spezifischen Gegebenheiten der Sportfachbereiche in Abstimmung mit der jeweiligen Sportfachbereichsleitung festgelegt. Für die Erhebung des Zusatzbeitrages ist eine gesonderte Einzugsermächtigung auszufüllen. Die „ruhende Mitgliedschaft“ ist ein Kulanzangebot des TSV Falkensee e.V., um Mitgliedern in besonders schwierigen Situationen entgegen zu kommen. Dazu ist ein formloser Antrag an die Geschäftsführung zu stellen. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand die Mitgliedsbeiträge ermäßigen oder auch erlassen. Dazu ist ein formloser Antrag an die Geschäftsführung zu stellen. Es besteht zudem die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche beim Jobcenter den Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Es werden Kosten bis zu 10,00 €/ Monat vom Amt übernommen. TSV FUNctional FITness FUNctional FITness ist ein Angebot des Vereins, welches alle Geräte eines herkömmlichen Fitnessstudios, funktionale Fitnessgeräte sowie Kursangebote umfasst. Vereinsmitglieder die das FUNctional FITness Angebot sowie zusätzliche Vereinsangebote nutzen, leisten einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 14,90 €. Der Zusatzbeitrag muss zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Vereinsmitglieder die ausschließlich das FUNctional FITness Angebot wahrnehmen, haben einen monatlichen Beitrag in Höhe von 24,90 € zu leisten. Bei Kündigung ist die Membercard im FunFit abzugeben. Bei Nicht-Rückgabe binnen einer Woche wird die Verlustgebühr von 10,00€ einmalig per Lastschrift eingezogen. Kinderturnclub Der Kinderturnclub ist ein Bewegungsangebot in ausgewählten Kitas im Stadtgebiet Falkensee und Umgebung. Das Angebot findet von Oktober bis Juni statt. Der Beitrag wird ebenfalls vierteljährlich eingezogen. Für das 3. Quartal im Jahr wird kein Beitrag berechnet. Der Kinderturnclub - Beitrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Kinderturnclubangebotes im Verein. Kinder, die außerdem weitere Vereinsangebote nutzen möchten, wählen bitte die Beitragsgruppe 1, in der die Nutzung des Kinderturnclubs inbegriffen ist. Um Kindern den Schuleintritt und die damit verbundene Umstellung zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, zum 30.06. einen formlosen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft bis 30.09. zu stellen. Ab 01.10. gilt wieder der Beitrag der Beitragsgruppe 1. Betriebliches Gesundheitsmanagement Durch den Betriebssport haben Unternehmen in Falkensee und Umgebung die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen sportlichen Ausgleich zum Arbeitsalltag zu bieten und damit die Gesundheit und das Arbeitsklima unter den Mitarbeitern zu verbessern. Die Durchführung sowie die Beitragsmodalitäten werden auf Anfrage individuell vereinbart. Fördernde Mitglieder: Die Laufzeit der „fördernden Mitgliedschaft“ beträgt mindestens ein Jahr. Beginn ist immer der 01. Januar des Jahres unabhängig vom Antragszeitpunkt. Die Höhe des Beitrages bestimmt das fördernde Mitglied; sie beträgt mindestens 50,00 Euro im Jahr und kann für jedes Jahr neu bestimmt werden. Das fördernde Mitglied hat die gleichen Rechte wie ein ordentliches Mitglied, muss aber einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen, wenn es sportliche Angebote des Vereins auf Dauer in Anspruch nehmen möchte. Nach der Satzung des TSV ist der Austritt eines Mitgliedes durch eine schriftliche Kündigung jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich. Die gesamte Beitragsordnung vom 25.11.2015 kann im Internet unter www.tsv-falkensee.de eingesehen werden.
Datenschutz Sämtliche vom Mitglied erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen im Vereinszweck verarbeitet und genutzt. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Ich willige freiwillig darin ein, dass die beim Verein gespeicherten Daten an Vereinsmitglieder im berechtigten Interesse bzw. an Dritte mit rechtlicher Grundlage übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Jedes Mitglied willigt in die unentgeltliche Anfertigung, Veröffentlichung und Verwertung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton ein, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit Veranstaltungen erstellt und in den gegenwärtig genutzten Medien veröffentlicht werden. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen.
Daten des Zahlungspflichtigen
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Für Rücklastschriften erhebt der Verein eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR. Der Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag jeweils zu Beginn eines Quartals mit eingezogen.
Das von der Bundesregierung eingeführte Teilhabe- und Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen von einkommensschwachen Familien eine finanzielle Förderung auch für Vereinsmitgliedschaften und Sportkursen. Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10 Euro monatlich erbracht.
Mitgliedschaft
Kursteilnahme
Eintrittserklärung Hockeyabteilung