Neue Corona-Vorschriften

Ab dem 24.11.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

 

Derzeit ist Celle bzw. Niedersachsen Warnstufe 1 (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html).

Die Einteilung der Warnstufen kann hier nachgelesen werden: https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/Warnstufen_ab_24.11.2021.pdf

 

Daher ergeben sich folgende Regelungen für den Sport:

  • Sport in Innenräumen
    • Für Trainer gilt 3G, da sie als Arbeitnehmer gelten
    • Sportler und Zuschauer ab 18 Jahren 2G
    • Sportler unter 18 Jahre weiterhin keine G-Pflicht
  • Sport unter freiem Himmel
    • 3G für Volljährige
    • Keine G-Pflicht für Minderjährige
    • Volljährige, die die Duschen und Kabinen nutzen (also auch umziehen, ohne duschen) 2G
  • Testung
    • Trainer können sich in der Geschäftsstelle testen
    • Sportler (Outdoorsport) nur mit Nachweis eines Testzentrums
    • PCR-Test ist 48 Stunden gültig
    • Schnelltest ist 24 Stunden gültig
  • Maskenpflicht
    • Auf den Fluren und in den Kabinen gilt die Maskenpflicht
    • Während der Sportausübung dürfen die Masken abgenommen werden
  • Überprüfung
    • Die Trainer sind verpflichtet eines der 3-Gs der Geschäftsstelle oder dem Abteilungsleiter vorzuzeigen
      • Bei ungeimpften Trainern muss dieser Nachweis im Rahmen der Gültigkeiten der Test wiederholt erfolgen
      • Bei Einhaltung der 2G reicht das einmalige Vorzeigen und die Dokumentation
    • Die Überprüfung der Sportler und Zuschauer erfolgt durch die Trainer
      • Auch diese Überprüfung muss dokumentiert werden

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