Ab dem 24.11.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Derzeit ist Celle bzw. Niedersachsen Warnstufe 1 (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html).
Die Einteilung der Warnstufen kann hier nachgelesen werden: https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/Warnstufen_ab_24.11.2021.pdf
Daher ergeben sich folgende Regelungen für den Sport:
- Sport in Innenräumen
- Für Trainer gilt 3G, da sie als Arbeitnehmer gelten
- Sportler und Zuschauer ab 18 Jahren 2G
- Sportler unter 18 Jahre weiterhin keine G-Pflicht
- Sport unter freiem Himmel
- 3G für Volljährige
- Keine G-Pflicht für Minderjährige
- Volljährige, die die Duschen und Kabinen nutzen (also auch umziehen, ohne duschen) 2G
- Testung
- Trainer können sich in der Geschäftsstelle testen
- Sportler (Outdoorsport) nur mit Nachweis eines Testzentrums
- PCR-Test ist 48 Stunden gültig
- Schnelltest ist 24 Stunden gültig
- Maskenpflicht
- Auf den Fluren und in den Kabinen gilt die Maskenpflicht
- Während der Sportausübung dürfen die Masken abgenommen werden
- Überprüfung
- Die Trainer sind verpflichtet eines der 3-Gs der Geschäftsstelle oder dem Abteilungsleiter vorzuzeigen
- Bei ungeimpften Trainern muss dieser Nachweis im Rahmen der Gültigkeiten der Test wiederholt erfolgen
- Bei Einhaltung der 2G reicht das einmalige Vorzeigen und die Dokumentation
- Die Überprüfung der Sportler und Zuschauer erfolgt durch die Trainer
- Auch diese Überprüfung muss dokumentiert werden
- Die Trainer sind verpflichtet eines der 3-Gs der Geschäftsstelle oder dem Abteilungsleiter vorzuzeigen